Unfallschadenregulierung mit CrashCash - so einfach funktioniert es
Wenn Sie einen fremdverschuldeten Verkehrsunfall erlitten haben, sollten Sie keinen Kontakt mit der gegnerischen Versicherung aufnehmen und auch nicht auf die Kontaktaufnahmeversuche der gegnerischen Versicherung reagieren. Denn diese ist natürlich daran interessiert, den Schaden möglichst gering zu halten. Sie sollten sich aber auch nicht an „Ihr Autohaus“ oder an „die Werkstatt Ihres Vertrauens“ wenden. Denn hier kann es sein, dass der Schaden nicht nur in Ihrem Interesse abgerechnet wird, sondern im Interesse der Werkstatt bzw. des Autohauses.
Stattdessen sollten Sie Kontakt zu den unabhängigen Experten von CrashCash aufnehmen und mit ihrer Hilfe die Schadenregulierung einfach selbst in die Hand nehmen.
Wenn Sie Kontakt zu uns aufnehmen
Sie erreichen uns 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche ganz einfach, telefonisch, über das Kontaktformular, per Mail oder WhatsApp. Wir leiten Ihre Anfrage dann an einen unserer unabhängigen KFZ-Sachverständigen in Ihrer Nähe und eine/n auf Verkehrsrecht spezialisierte/n Rechtsanwältin/Rechtsanwalt weiter.
Unser Sachverständiger vereinbart einen Wusch-Besichtigungstermin vor Ort bei Ihnen zu Hause, nimmt den Schaden auf und erstellt sein Gutachten innerhalb von 24 Stunden. Jeder unserer Sachverständigen handelt ausschließlich in Ihrem Interesse und holt das für Sie raus, was Ihnen zusteht. Das ist bei von Versicherungen oder Autohäusern beauftragten Sachverständigen nicht immer gewährleistet.
Gleichzeitig werden Sie auch von unserer Rechtsanwältin bzw. unserem Rechtsanwalt kontaktiert. Unsere Rechtsanwälte sind erfahrene Spezialisten im Verkehrsrecht und mit den Abrechnungstricks der Versicherungen vertraut. Deshalb erhalten Sie den vollen Schadenersatz, der Ihnen nach dem Gesetz zusteht. Sobald der Rechtsanwalt das Gutachten des Sachverständigen erhält, macht er den Schaden gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend. Die Rechtsanwältin bzw. der Rechtsanwalt informiert Sie dann auch darüber, ob Ihr Fall geeignet ist, bis zu 50% der Entschädigungsleistung als Vorschuss innerhalb von 7 Tagen nach Unfall ausbezahlt zu bekommen.
Jetzt müssen Sie nur noch entscheiden wie Sie die Entschädigungsleistung verwenden wollen. Nach dem Gesetz sind Sie nicht verpflichtet, die Entschädigungsleistung für die Reparatur des Unfallfahrzeugs zu verwenden (sog. fiktive Abrechnung). Sie entscheiden, wie Sie die Entschädigiungsleistung einsetzen. Sie können die komplette Entschädigungsleistung behalten und auf eine Reparatur verzichten (z.B. wenn es sich nur um optische Mängel am Fahrzeug handelt) oder Sie können auch nur einen Teil der Entschädigungsleistung für die Reparatur des Fahrzeugs einsetzen und den Rest beliebig ausgeben.
Wenn Sie sich für eine Reparatur entscheiden, können wir Ihnen helfen. Unsere kooperierenden Werkstätten zeigen Ihnen auf Wunsch verschiedene Möglichkeiten der Instanssetzung auf. Häufig können je nach gewählter Reparaturart deutliche Kostenunterschiede gegenüber dem im Gutachten kalkulierten Betrag erzielt werden. Der Differenzbetrag -in vielen Fällen bis zu 30% des im Gutachten kalkulierten Betrages- verbleibt bei Ihnen. Für Sie ganz einfach: Sie stellen uns die erforderlichen Informationen zur Verfügung - wir übernehmen die weitere Koordination und unterstützen Sie bei der Abwicklung.
So Einfach
Alles ganz einfach: Sie nehmen Kontakt mit uns auf und stellen uns die erforderlichen Informationen zur Verfügung.
Danach können sich sich zurücklehnen - wir koordinieren die weiteren Schritte für Sie!
Ihre Vorteile:
100% der Ihnen zustehenden Entschädigung in Ihre Tasche!
Bis zu 50% der Entschädigungsleistung als Vorschuss innerhalb von 7 Tagen nach Unfall in geeigneten Fällen!
Super schnelle Regulierung in vielen Fällen bereits in 2 - 3 Wochen nach Unfall!


Unsere Partner:
Spezialisierte erfahrene Sachverständige und Rechtsanwälte handeln ausschließlich in Ihrem Interesse und holen das für Sie raus, was Ihnen zusteht - 100% kostenlos für Sie bei fremdverschuldetem Unfall!
Kooperierende Werkstätten zeigen auf Wunsch alternative Möglichkeiten der Instandsetzung auf, Einsparungen bis zu 30% im Vergleich zu dem Betrag im Gutachten sind möglich!
Kfz-Gutachter CrashCash, Ihr zuverlässiger Partner in ganz NRW
Jetzt kostenfreie Ersteinschätzung sichern !
Gutachtenauftrag erteilen und ggf. Mietfahrzeug nehmen
Unsere Unfallgutachten und Mietwagen sind in der Regel für Sie kostenfrei - Unsere Anwälte kümmern sich um die Abrechnung mit der gegnerischen Versicherung.
Auszahlung der Entschädigungsleistung
Sobald die gegnerische Versicherung an unseren Anwalt gezahlt hat, leitet dieser den Betrag auf Ihr Konto weiter.
Optional: Reparaturablauf mit der Werkstatt vereinbaren
Auf Wunsch bespricht die Werkstatt mit Ihnen den genauen Umfang, den Ablauf und die daraus sich ergebenden Kosten der Reparartur.
Reparatur durchführen und Differenzbetrag behalten
Sie beauftragen die Werkstatt mit dem vorher besprochenen Umfang und freuen sich über den Differenzbetrag.

Gutachten in ganz NRW, Ruhrgebiet, Großraum Düsseldorf, Großraum Köln-Bonn, Niederrhein, Wuppertal/Bergisches Land, Großraum Dortmund und Sauerland, Großraum Hamm und Westfalen, Ihr zuverlässiger Partner
Nachdem Sie Kontakt zu uns aufgenommen haben, können Sie sich zurücklehnen - wir koordinieren die weiteren Schritte für Sie .
Ganz einfach – nur zu Ihrem Vorteil.
Also: Ersatzbetrag auszahlen lassen und Reparatur mit Kfz-Gutachter CrashCash in eigener Regie durchführen.
Kfz Gutachter CrashCash
Unsere Leistung
Egal ob fremdverschuldet oder eigenverschuldet - Wir sind für sie da.

Kfz-Gutachten

Unfallgutachten
KFZ Gutachter CrashCash
So funktioniert die Schadenregulierung bei uns !!
Bei Kfz-Gutachter CrashCash beginnt die Unfallregulierung damit, dass Sie Kontakt mit uns aufnehmen und uns die erforderlichen Informationen zu Ihrem Unfall zukommen lassen.
Unse erfahrenen regionalen Sachverständigen begutachten Ihr Fahrzeug und erstellen ein präzises Gutachten oftmals schon innerhalb von 24 Stunden.
Dieses Gutachten erhalten Sie und Ihr Anwalt per Email. Ihr Anwalt macht den Schaden gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend.
Die Fragen der Versicherung beantwortet alle Ihr Anwalt. Er führt die gesamte Korrespondenz bis zur Auszahlung für Sie.
Ihr Anwalt prüft auch, ob Ihr Fall geeignet ist, einen Teil der Entschädigung als Vorschuss innerhalb von 7 Tagen nach Unfall auszuzahlen.
Nach Auszahlung der Versicherungsleistung wird der Schadensbetrag unkompliziert an Sie weitergeleitet.
Wenn Sie sich für eine Reparatur entscheiden, zeigen unsere Kooperationswerkstätten alternative Möglichkeiten der Instandsetzung auf. Häufig ergeben sich dabei Kostenunterschiede von bis zu 30% gegenüber dem Betrag im Gutachten